ELSTER WERKE gemeinnützige GmbH

Die ELSTER WERKE gemeinnützige GmbH ermöglicht als modernes und leistungsstarkes Unternehmen Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft.

Mit über 30 Jahren Expertise arbeiten an 7 Standorten in den Landkreisen Elbe-Elster und Teltow-Fläming Menschen mit Behinderungen – gemeinsam mit der Unterstützung und Begleitung durch qualifizierte Fachkräfte und Fachdienste. 

Vielfalt, Chancen & Inklusion

Verschiedene Arbeitsbereiche bieten passgenaue Qualifizierungs- und Beschäftigungsmöglichkeiten mit hochmodernen industriellen Produktionsstrukturen. Menschen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen sind in die Umsetzung komplexer Fertigungsaufträge mit eingebunden. Unser Leistungsspektrum reicht von Metall- und Holzverarbeitung, Möbelproduktion, Druckerei, Gravur- und Laserarbeiten über GALA, Gärtnerei & Floristik oder Ökologischem Landbau bis hin zu Montage & Verpackungsarbeiten. 
Besonders stolz sind wir auf unseren ElsterPark in Herzberg (E.) - welcher mittlerweile eine überregionale Strahlkraft hat und Gästen barrierefreie Angebote in Gastronomie, Freizeit und Kultur bietet.

Wir und die Wirtschaft

Die Werkstätten erzielen ein wirtschaftliches Arbeitsergebnis – auch um ein Arbeitsentgelt an die Werkstattbeschäftigten zu zahlen.

Der Gesetzgeber hat besondere Marktbedingungen geschaffen, damit Werkstätten im Wettbewerb mit der Wirtschaft, Aufträge erhalten. Dieser Nachteilsausgleich am Markt kommt dem Auftraggeber direkt zugute:

Für nicht besetzte Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Arbeitnehmern verringert sich in einem Wirtschaftsunternehmen die Ausgleichsabgabe, wenn Aufträge an Werkstätten vergeben werden. Dabei können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstatt entfallenden Rechnungsbetrages solcher Aufträge (Gesamtrechnungsbetrag abzüglich Materialkosten) auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden. (§ 223 SGB IX)

Steuerrechtlich gelten Werkstätten als begünstigte „Zweckbetriebe“ und führen nur den verringerten Umsatzsteuersatz ab. Zur Sicherung der Beschäftigung und Kompensation von Wettbewerbsnachteilen wird nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz von zur Zeit sieben Prozent berechnet.